AK 2_7.4.Anhang 4
Bemerkungen zum Thema Straßen und Gehsteige:
Gehsteige sind oft nur „Restflächen“ zwischen Straße und Grundstücksgrenzen, sowohl in Breite, als auch der Geometrie
Straßenführung ohne Rücksicht auf sinnvolle Gehwegsbreite, Niveau der Häuser (v.a. Kirchengasse, Hauptstr.), Ziel war beim Bau der Straße möglichst breite schnurgerade Straße.
Höhe der Rand- bzw.- Flossensteine ist Hindernis für Kinderwägen, Rollstühle oder Kinderfahrräder
Gehsteige sind oft zugeparkt, so dass man mit Kinderwägen, Rollstühle oder Kinderfahrräder etc. sowieso auf die Straße ausweichen muss.
Generell kaum extra Stellflächenangebot
z.T. große Probleme der Durchfahrt zwischen parkenden Autos v. a. in Rosengasse wegen zu geringer Restbreite der Fahrbahn
z. T. bereits stärkere Schäden an den Belägen v.a. auf Gehwegen, wegen Sackung bzw. Auswaschung oder zu hohem Gewicht der Fahrzeuge, die darauf ausweichen;
z.T. verschiedene Materialien auf engem Raum (v.a. nach provisorischer Reparatur von Schäden) – bei Belägen verschiedene Materialien und Gestaltungselemente auch bei und Einzäunungen;
generell hoher Versiegelungsgrad bei Straße- und Gehwegen