AK 2_7.4.Anhang 4
Bemerkungen zum Thema Straßen und Gehsteige:
-Gehsteige sind oft nur „Restflächen“ zwischen Straße und Grundstücksgrenzen, sowohl in Breite, als auch der Geometrie
-Straßenführung ohne Rücksicht auf sinnvolle Gehwegsbreite, Niveau der Häuser (v.a. Kirchengasse, Hauptstr.), Ziel war beim Bau der Straße möglichst breite schnurgerade Straße ;
-Höhe der Rand- bzw.- Flossensteine ist Hindernis für Kinderwägen, Rollstühle oder Kinderfahrräder
-Gehsteige sind oft zugeparkt, so dass man mit Kinderwägen, Rollstühle oder Kinderfahrräder
etc. sowieso auf die Straße ausweichen muss.
-Generell kaum extra Stellflächenangebot
-z.T. große Probleme der Durchfahrt zwischen parkenden Autos v. a. in Rosengasse wegen zu geringer Restbreite der Fahrbahn
-z. T. bereits stärkere Schäden an den Belägen v.a. auf Gehwegen, wegen Sackung bzw. Auswaschung oder zu hohem Gewicht der Fahrzeuge, die darauf ausweichen;
-z.T. verschiedene Materialien auf engem Raum (v.a. nach provisorischer Reparatur von Schäden) – bei Belägen
verschiedene Materialien und Gestaltungselemente auch bei und Einzäunungen;
-generell hoher Versiegelungsgrad bei Straße- und Gehwegen
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